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Hinweispflicht auf Versandkosten

 

OLG Köln - 2004-08-06 - 6 U 93/04

Hinweispflicht auf Versandkosten im Internet - Onlineshops, eBay....

Internetverkäufer, die ihre Ware nur per Versand anbieten, also die Abholung ausschließen, müssen die Preise richtig und klar angeben, sowie zügig auf anfallende Versandkosten hinweisen.

Im konkreten Fall warb ein Online-Mobiltelefonanbieter mit der Preisangabe "Handy ab 0 Euro bei Vertragsbindung". Ein Hinweis auf die Versandkosten in Höhe von zehn Euro tauchte erst auf der dritten Seite auf.

Das Gericht sah die Versandkosten als wesentlichen Bestandteil des Angebots, vor allem bei der hier vorliegenden hohen Differenz zwischen der Höhe der Preisangabe und der Höhe der Versandkosten. Da es sich zur Täuschung über den Endpreis eigne und zur Beeinträchtigung des Wettbewerbs zum Nachteil der Konkurrenz führe, sei das Erwähnen der Versandkosten erst auf der dritten Seite unzulässig.