Daß man Fotos und Grafiken nicht einfach per Copy und Paste kopieren, oder bei eBay keine Markennamen verwenden darf, hat sich zwischenzeitlich auch beim letzten User herumgesprochen. Derartige “Datenklaus”, auch Contentdiebstahl genannt, noch dazu wenn explizit vom Webmaster auf das Copyright und Urheberrecht hingewiesen wird, können sehr teuer werden. In der Regel muß eine Unterlassungserklärung unterschrieben werden, der streitbefangene Mangel behoben werden und die Anwaltskosten übernommen werden. Da kommt in aller Regel ein Betrag von über 1000 Euro zusammen. Rechnet man dann noch Lizenzgebühren für die Urheberrechtsverletzung hinzu, kann es richtig teuer werden.
Aber damit ist es noch nicht erledigt: geht das Ganze dann noch vor Gericht kommen noch heftige Gerichtskosten hinzu und dann liegt man incl. aller Nebenkosten wie Zeugengelder usw. bei 6-7000 Euro Streitwert…wie gesagt…für den der die Rechte eines anderen verletzt hat. Das ist locker einmal die Größenordnung eines Kleinkredites auf 6 Jahre verteilt, denn man muß ja nicht nur seine eigenen Gerichtskosten tragen, sondern auch noch die des Klägers.
Wer ist Urheber einer Homepage?
Urheber einer Homepage ist immer derjenige der die Homepage geschaffen hat. Der Besitzer einer Homepage wird also nicht zum Urheber seiner Seiten, nur weil er dafür eine Agentur oder Webmaster bezahlt hat. Urheber ist und bleibt immer derjenige, der die Seiten geschaffen und gestaltet hat. In der Regel wird aber der Urheber nichts dagegen einzuwenden haben, wenn der Besitzer der Homepage sich selbst als Urheber benennt, sofern man sich darüber mit ihm / oder ihr einig ist und somit eine Einwilligung vorliegt. In der Regel geben sich aber die Webmaster mit einem Link zu ihrer Homepage zufrieden. Entweder als "Fußnote" im Footer oder als Link im Impressum mit einem Verweis auf den Urheber oder die Agentur die mit den Seiten beauftragt war.
Bei einem Gerichtsstreit kommt es allerdings auf die sogenannte "Schöpfungshöhe" einer kopierten Internetseite an. Das heißt, daß eine Internetseite die mit einem html-Editor und den dortigen Vorlagen geschaffen wurde, keine Schöpfungshöhe zugesprochen wird. Lediglich die Inhalte wie Texte, Bilder oder Grafiken können diese Schöpfungshöhe vorweisen.
Das ist so ähnlich wie bei Fotografen die von einem Kunden ein Passfoto für Bewerbungen oder Pässe machen.Der Fotograf behält immer das Urheberrecht. Will man das Passfoto dann noch online verwenden, braucht man die Genehmigung und Einwilligung des Urhebers. In diesem Fall des Fotografen. Ansonsten kann man sich auch hier eine Abmahnung einfangen, obwohl man für das Foto bezahlt hat. Es gibt inzwischen mehrere Gerichtsurteile die dies bestätigen.
Nur wer seine Homepage selbst erstellt, Texte selbst verfasst, Grafiken und Fotos eigenhändig kreiert, kann sich auch als Urheber nach dem Urheberrechtsgesetz nennen. Es ist der Schutz der eigenen Kreativität und der eigenen geistigen und individuellen Schöpfung eines Werkes. Der Urheberrechtsschutz ist zwischenzeitlich ein elementarer und wichtigster Bestandteil des Internets.