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Nebentätigkeiten klassisch und im Internet für Jedermann

Pflicht zum Impressum
...oder sage mir mit wem ich es zu tun habe

 

Im es vorweg zu sagen:

Die Pflicht zu einem Impressum (Anbieterkennzeichnung) trifft Jedermann, der eine Homepage im Internet hat. Also nicht nur Firmen, sondern auch Privatpersonen. Es gibt zwar einige wenige Ausnahmen, sich aber im Zweifel darauf zu berufen ist dem Grunde nach "russisches Roulette". Im Internet sind Anwälte unterwegs die ihr Geld nur mit Abmahnungen verdienen und eine Abmahnung kostet schnell einmal über 1000 Euro.

Ich gehe hier auch nicht auf die "gefährdeten" Blog- oder Forenbetreiber ein, sondern versuche lediglich eine Übersicht für Privatpersonen zu geben, die sich mit der Absicht tragen eine Homepage ins Internet zu stellen. Lassen Sie sich im Zweifel immer von einem Anwalt beraten. Ganz besonders dann, wenn Sie sich mit der Absicht tragen mit dem Internet Geld zu verdienen. Die Rechtssprechung ändert sich im Bereich Internet fast täglich durch neue Urteile.

  • Als "gewerblich" gilt eine Internetseite schon dann, wenn Sie Werbung setzen, denn Werbung setzt man ja in der Regel nur dann, wenn man damit Geld verdienen will.
  • Das Impressum muß von jeder Seite aus so angebracht sein, daß es ohne zu suchen mit einem Klick erreichbar ist.
  • Der Vor- und Nachname muß enthalten sein. (Titel sind nicht notwendig) Pseudonym kann man zwar angeben, es ersetzt aber nicht die Pflicht zur Nennung des wahren Vor- und Nachnamens.
  • Die Angabe der kompletten Anschrift. (Ladungsfähige Anschrift) Postfach genügt hierbei nicht. Ein Postfach ist keine "ladungsfähige Anschrift".
  • Die Angabe einer Telefonnummer unter der man erreichbar ist. Die Angabe einer Telefonnummer unter der lediglich ein Anrufbeantworter geschaltet ist, genügt nicht. Dies ist zwingend und gerade hier gibt es bereits auch schon Urteile.
  • Bei gewerblichen Internetseiten ist auch die USt-ID-Nr anzugeben. Hier gibt es noch weitere Vorschriften, z.B. die Angabe des Registergerichtes, aber ich gehe hier nicht weiter darauf ein, da ich hier lediglich Privatpersonen für dieses Theme sensibilisieren will.

Ich versuche mit diesen hier gemachten Angaben einen kleinen Überblick über die Erfordernisse eines Impressums für Privatpersonen zu geben. Fragen Sie im Zweifel aber immer einen Rechtsanwalt denn meine kleine Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es soll an dieser Stelle nur das Augenmerk auf einen Sachverhalt gelenkt werden, bei dem auch Privatpersonen sehr schnell das "Opfer" eines Abmahnanwaltes werden können.

Informieren Sie sich auch im Internet. Seriöse Anwaltskanzleien im Netz geben hier wichtige und zum Teil auch umfassende Informationen die Ihnen helfen sich zu schützen.