Im es vorweg zu sagen:
Die Pflicht zu einem Impressum (Anbieterkennzeichnung) trifft Jedermann, der eine Homepage im Internet hat. Also nicht nur Firmen, sondern auch Privatpersonen. Es gibt zwar einige wenige Ausnahmen, sich aber im Zweifel darauf zu berufen ist dem Grunde nach "russisches Roulette". Im Internet sind Anwälte unterwegs die ihr Geld nur mit Abmahnungen verdienen und eine Abmahnung kostet schnell einmal über 1000 Euro.
Ich gehe hier auch nicht auf die "gefährdeten" Blog- oder Forenbetreiber ein, sondern versuche lediglich eine Übersicht für Privatpersonen zu geben, die sich mit der Absicht tragen eine Homepage ins Internet zu stellen. Lassen Sie sich im Zweifel immer von einem Anwalt beraten. Ganz besonders dann, wenn Sie sich mit der Absicht tragen mit dem Internet Geld zu verdienen. Die Rechtssprechung ändert sich im Bereich Internet fast täglich durch neue Urteile.
Ich versuche mit diesen hier gemachten Angaben einen kleinen Überblick über die Erfordernisse eines Impressums für Privatpersonen zu geben. Fragen Sie im Zweifel aber immer einen Rechtsanwalt denn meine kleine Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Es soll an dieser Stelle nur das Augenmerk auf einen Sachverhalt gelenkt werden, bei dem auch Privatpersonen sehr schnell das "Opfer" eines Abmahnanwaltes werden können.
Informieren Sie sich auch im Internet. Seriöse Anwaltskanzleien im Netz geben hier wichtige und zum Teil auch umfassende Informationen die Ihnen helfen sich zu schützen.